AGB und Hausordnung

Hier finden Sie unsere Hausordnung

So angenehm wir es Ihnen in unserem Hause auch machen möchten:

Ganz ohne gegenseitige Verpflichtungen geht es leider nicht. Bitte beachten Sie darum, dass Sie mit dem Kauf einer Eintrittskarte die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Lausitzhalle anerkennen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kartenverkauf

  1. Vorverkauf
    Bis einen Kalendertag vor dem Tag der Vorstellung erworbene Eintrittskarten haben einen Eintrittspreis gemäß Veranstaltungsinformation. Beim Kartenkauf am Tag der Vorstellung wird ein Abendkassenzuschlag je Karte erhoben.

  2. Abonnement
    Als Abonnent erhalten Sie auf die Eintrittspreise Ermäßigungen gemäß vertraglich fixierter Abonnement-Bedingungen.

  3. Ermäßigungen
    Ob, und in welchem Umfang, Ermäßigungen gewährt werden, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Veranstaltungsinformationen. Bei Kinderveranstaltungen und Schülerermäßigung wird je 15 Gruppenkarten eine kostenlose Betreuerkarte gewährt.

  4. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber/Inhaber der Karte und dem Veranstalter zustande.

  5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Kartenpreises) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

Vorbestellungen, Reservierungen, Verfall von Ansprüchen

  1. Vorverkauf
    Vorbestellungen für Kartenkäufe nimmt unser Besucherservice entgegen. Wir reservieren Ihnen bestellte Karten maximal 7 Kalendertage. Sollte der Zeitraum zwischen Bestelltag und Vorstellungstag weniger als 7 Kalendertage betragen, reservieren wir für 2 Kalendertage, grundsätzlich jedoch bis maximal 2 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag. Danach geben wir die Karten in den Verkauf zurück. Eine Ausnahme stellt die Reservierung für die Abendkasse dar. Bei Reservierungen ist es erforderlich, Ihre persönlichen Daten zu erfassen. Wir versichern Ihnen, dass dabei der Datenschutz gewährt wird.

  2. Reservierungen für die Abendkasse
    Ausdrücklich zur Abholung an der Abendkasse reservierte Karten liegen bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung bereit. Karten, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt wurden, können an der Abendkasse weiterverkauft werden.

  3. Nichtinanspruchnahme
    Bestellte Karten, die nicht abgeholt werden, können dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

  4. Rücknahme von Eintrittskarten nur bei Absage von Veranstaltungen.

  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.

    Im Übrigen beachten Sie bitte die auf den Eintrittskarten eingedruckten Hinweise zu Rechten und Pflichten beim Besuch von Veranstaltungen der Lausitzhalle.

Veranstaltungsbesuch

Recht auf Einlass bei Zuspätkommen

Recht auf Einlass besteht bis Veranstaltungsbeginn. Ein Einlass für Zuspätkommende nach Vorstellungsbeginn bleibt der Lausitzhalle vorbehalten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Ein Zuspätkommen liegt immer dann vor, wenn der Besucher nach dem ausgewiesenen planmäßigen Beginn der Vorstellung Einlaß begehrt. Kommt der Besucher zu einer Vorstellung so spät, dass ihm ohne Beeinträchtigung der Vorstellung kein Einlass mehr gewährt werden kann, so geht der Verlust des Besuches der Vorstellung zu seinen Lasten.

Service während des Veranstaltungsbesuches

  1. Gastronomische Betreuung
    Bei allen Veranstaltungen wird eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn und während der veranstaltungsbedingten Pause eine gastronomische Betreuung angeboten. Die Vorbestellung von Tischen im Foyer ist möglich. Wenden Sie sich bitte an das Personal des Foyer-Pächters. Die Preisgestaltung des Getränkeangebotes obliegt dem Pächter.

Sicherheit

  1. Zutritt
    Besuchern der Halle ist der Zutritt nur zu den als Besucherzonen ausgewiesenen Räumen gestattet. Der Aufenthalt in Betriebsräumen, insbesondere in Bühnenbereichen, ist nicht erlaubt.

  2. Rauchen/offene Flammen/Pyrotschnik
    Im gesamten Haus gilt Rauchverbot. Dies schließt die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel ein.

  3. Zuwiderhandlungen
    Für aus Zuwiderhandlungen entstehenden Schaden haftet der Verursacher.

Ordnung und Sauberkeit

  1. Mitnahme von Getränken, Eis, o. ä.
    Die Mitnahme von Getränken, Eis u. ä. sowie von Gepäckstücken, wie Rucksäcken u. ä., in die Besucherräume der Halle ist nicht gestattet. Insbesondere bei Veranstaltungen mit Gruppenbesuchen (Kinder- und Jugendgruppen) sind die begleitenden Betreuer gehalten, hierauf zu achten. Bei Verstößen ist das Schließpersonal berechtigt und verpflichtet, den oder die Besucher des Saales zu verweisen.

  2. Abfälle
    Abfälle entsorgen Sie bitte ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behältnisse.

  3. Verschmutzungen
    Werden durch einen Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen in den Aufenthaltsbereichen des Besucherverkehrs verursacht, so ist die Halle berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.

  4. Handys
    Mitgeführte Handys sind vor Veranstaltungsbeginn auszuschalten.

  5. Rauchverbot
    In der Lausitzhalle herrscht Rauchverbot.

Mitschnitte und Fotografieren

  1. Ton-, Film- und Fotoaufnahmen
    Es ist aus urheberrechtlichen Gründen generell nicht gestattet, während der Veranstaltung Ton-, Film- und Fotoaufnahmen für private Zwecke herzustellen. Bei Zuwiderhandlungen ist die Halle berechtigt, das Tonträger- oder Filmmaterial einzuziehen.
    Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Veranstaltungsbesuch. Ihre Anregungen und Hinweise zur Gestaltung des Hallenbetriebes nehmen wir jederzeit entgegen.

Die Geschäftsleitung